Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Vertragsbedingungen

1.1. Geltungsbereich

Die Alpinify GmbH (Alpinify) liefert dem Kunden Produkte oder erbringt Dienstleistungen verschiedener Art. Die in Abschnitt 1) aufgeführten Bestimmungen regeln jene Punkte, die für alle Vertragsarten gültig sind. Die für das jeweilige Geschäft relevanten kommerziellen Bedingungen, wie Produkt- und Dienstleistungsspezifikationen, Preise und Termine etc., werden in Einzelverträgen geregelt. Für jeden Vertragsabschluss, ob mündlich oder schriftlich, stillschweigend oder formell vereinbart, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zu diesem Zeitpunkt auf der Website von Alpinify (www.alpinify.com) veröffentlicht waren oder dem Kunden auf dessen Wunsch als Anlage zum Angebot zur Verfügung gestellt wurden.

1.2. Vertragsabschluss

Verträge zwischen Alpinify und ihren Kunden werden entweder durch gegenseitige Unterzeichnung eines Einzelvertrags oder durch die widerspruchslose Annahme einer Auftragsbestätigung geschlossen. Bei Annahme einer Auftragsbestätigung darf Alpinify davon ausgehen, dass der Kunde mit der Auftragsbestätigung einverstanden ist, sofern er nicht innerhalb einer Frist von sieben Tagen nach Erhalt Einwände erhebt.

1.3. Vertragsbeginn

Schriftliche Verträge treten vorbehaltlich anderer Vereinbarungen am Tag der Unterzeichnung in Kraft, und Auftragsbestätigungen treten am Ausstellungsdatum in Kraft.

1.4. Vertragsende

Einzelverträge für die Erbringung einer laufenden Dienstleistung (Softwareentwicklung, Softwarelizenz, Softwarewartung) enden mit Ablauf des Vertrags oder dessen Kündigung. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen.

1.5. Datenschutz und Datenverarbeitung

1.5.1. Vertraulichkeit

Sowohl Alpinify als auch der Kunde sind verpflichtet, Daten und Informationen, die nicht allgemein zugänglich sind, vertraulich zu behandeln, d.h. sie nur im Rahmen ihrer gegenseitigen Geschäftsbeziehung zu verwenden.

1.5.2. Anwendbares Datenschutzrecht

Beide Parteien halten sich an das Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und, soweit anwendbar, an die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Soweit der Kunde personenbezogene Daten von Personen im Europäischen Wirtschaftsraum verarbeitet, gelten die Bestimmungen der DSGVO zusätzlich zum Schweizer Recht.

1.5.3. Rollen und Verantwortlichkeiten

Der Kunde handelt als Verantwortlicher in Bezug auf alle personenbezogenen Daten, die in die Alpinify-Programme eingegeben oder durch diese verarbeitet werden. Alpinify handelt als Auftragsverarbeiter und verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich im Auftrag und gemäss den dokumentierten Weisungen des Kunden. Alpinify wird solche Daten nicht für eigene Zwecke verarbeiten.

1.5.4. Gesundheits- und sensible Daten

Soweit die Alpinify-Programme zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten, medizinischen Aufzeichnungen, Patienteninformationen oder anderen sensiblen personenbezogenen Daten im Sinne des anwendbaren Datenschutzrechts verwendet werden, anerkennen beide Parteien die erhöhte Sorgfaltspflicht, die für solche Daten gilt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Erhebung und Verarbeitung solcher Daten auf einer rechtmässigen Grundlage erfolgt, einschliesslich der Einholung aller erforderlichen Einwilligungen der betroffenen Personen. Alpinify wendet angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz sensibler Daten gemäss den Grundsätzen von Privacy by Design und Privacy by Default an.

1.5.5. Daten-Hosting und Speicherung

Alle Kundendaten werden auf Servern in der Schweiz und/oder der Europäischen Union gespeichert. Alpinify wird Kundendaten nicht in Länder ausserhalb der Schweiz oder der EU/des EWR übertragen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden, es sei denn, es bestehen angemessene Schutzmassnahmen gemäss dem anwendbaren Datenschutzrecht.

1.5.6. Unterauftragsverarbeiter

Alpinify kann Unterauftragsverarbeiter zur Unterstützung bei der Erbringung der Dienstleistungen einsetzen. Alpinify informiert den Kunden über beabsichtigte Änderungen betreffend die Hinzunahme oder den Austausch von Unterauftragsverarbeitern und gibt dem Kunden die Möglichkeit, Einspruch zu erheben. Alpinify stellt sicher, dass Unterauftragsverarbeiter an Datenschutzverpflichtungen gebunden sind, die nicht weniger schützend sind als die in diesen Bedingungen festgelegten.

1.5.7. Rechte der betroffenen Personen

Alpinify unterstützt den Kunden durch geeignete technische und organisatorische Massnahmen, soweit dies möglich ist, bei der Erfüllung seiner Pflicht, auf Anfragen betroffener Personen zu reagieren, die ihre Rechte gemäss dem anwendbaren Datenschutzrecht ausüben, einschliesslich der Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch.

1.5.8. Datenaufbewahrung und Löschung

Bei Beendigung des Vertrags wird Alpinify nach Wahl des Kunden alle Kundendaten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zurückgeben oder innerhalb von 30 Tagen löschen, sofern die Aufbewahrung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Alpinify bestätigt die Löschung auf Anfrage schriftlich.

1.6. Verantwortung des Kunden

Der Kunde ist für die Auswahl und Nutzung der Produkte sowie für die damit erzielten Ergebnisse verantwortlich. Er ist auch für die notwendigen Sicherheitsmassnahmen zum Schutz der Programme und der gespeicherten Daten vor Zerstörung, Diebstahl oder Missbrauch verantwortlich.

1.7. Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, die Tätigkeiten von Alpinify zu unterstützen. Dies umfasst unter anderem die Benennung von Ansprechpersonen, die rechtzeitige Lieferung relevanter Informationen, die Bereitstellung von Dokumenten sowie die Überprüfung und Abnahme von Konzepten.

1.8. Termine/Arbeitszeiten

Die im jeweiligen Einzelvertrag vereinbarten ungefähren Liefer- und Erfüllungstermine gelten vorbehaltlich höherer Gewalt wie Krieg, Streik, Transportschwierigkeiten, behördliche Einfuhrverbote und Lieferverzögerungen von Zulieferern von Alpinify. Alpinify erbringt ihre Dienstleistungen, basierend auf der Verfügbarkeit ihres Personals, vorwiegend während der normalen Arbeitszeiten. Diese sind von 08:00 bis 17:00 Uhr, Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage und lokale freie Tage.

1.9. Produkteigenschaften

Änderungen an Produktdaten und -eigenschaften bleiben vorbehalten, solange sie die Funktionalität nicht gefährden und die bestimmungsgemässe Nutzung durch den Kunden nicht beeinträchtigen.

1.10. Preise und Zahlungsbedingungen

1.10.1. Preise

Die Preise für einzelne Lieferungen oder Dienstleistungen (Lizenzgebühren, Verkaufspreise, Gebühren usw.) ergeben sich aus den Einzelverträgen.

1.10.2. Gebühren

Alpinify ist berechtigt, die Höhe der periodischen (wiederkehrenden) Gebühren für Wartungsverträge und die Stundensätze für Dienstleistungen zu Beginn eines neuen Vertrags- oder Kalenderjahres an veränderte Kostenfaktoren anzupassen. Alpinify kündigt solche Anpassungen mindestens 3 Monate vor Inkrafttreten an.

1.10.3. Rechnungsstellung

Bei Abschluss eines Einzelvertrags, der den Nettobetrag von 10'000.00 CHF übersteigt, kann Alpinify ein Drittel des Betrags bei Bestellung oder Beauftragung und die restlichen zwei Drittel nach Lieferung oder Dienstleistungserbringung in Rechnung stellen. Periodische Gebühren werden jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. In anderen Fällen stellt Alpinify dem Kunden nach Lieferung oder Dienstleistungserbringung Rechnung.

1.10.4. Fälligkeit

Befindet sich der Kunde mit der Zahlung einer Rechnung von Alpinify in Verzug, kann Alpinify einen Verzugszins von 5% geltend machen. Darüber hinaus kann Alpinify nach Setzung einer Nachfrist wahlweise vom Vertrag zurücktreten und die vertraglich vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen in vollem Umfang als Schadenersatz in Rechnung stellen.

1.11. Haftung

Bei Verschulden haftet Alpinify für Schäden bis zu 20% des Preises des mangelhaften Produkts oder der fehlerhaften Dienstleistung, sofern der Kunde grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht von Alpinify nachweist. Bei wiederkehrenden Dienstleistungen (Wartung usw.) gilt eine Jahresgebühr als Preis der Dienstleistung. Die Haftung ist ausgeschlossen für Hilfspersonen sowie für Vermögensschäden wie entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Eigenaufwendungen des Kunden, Regressansprüche Dritter, Verzögerungsschäden, Schäden aus Datenverlust und Datenbeschädigung sowie Schäden aus der kommerziellen Anwendung der Produkte, soweit gesetzlich zulässig.

1.12. Gerichtsstand

Diese Vertragsbedingungen und die Einzelverträge unterliegen dem Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von Alpinify.

1.13. Akzeptable Nutzung

Der Kunde darf die Alpinify-Programme nur für rechtmässige Zwecke und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften nutzen. Der Kunde darf die Dienste nicht dazu verwenden, Inhalte zu speichern, zu übermitteln oder zu verarbeiten, die rechtswidrig, schädlich, bedrohlich, verleumderisch oder anderweitig anstössig sind. Der Kunde darf nicht versuchen, unbefugten Zugang zu Teilen der Dienste, anderen Konten, Computersystemen oder mit den Diensten verbundenen Netzwerken zu erlangen. Alpinify behält sich das Recht vor, den Zugang zu den Diensten auszusetzen oder zu beenden, wenn der Kunde gegen diese Bestimmungen zur akzeptablen Nutzung verstösst.

2. Lizenzvereinbarung für Alpinify-Programme

2.1. Vertragsgegenstand

Alpinify besitzt die geistigen Eigentumsrechte und die gewerblichen Schutzrechte (Urheberrechte, Patente) an allen Alpinify-Programmen. Sie gewährt dem Kunden das nicht übertragbare und nicht ausschliessliche Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch der in den Einzelverträgen spezifizierten Alpinify-Programme.

2.2. Nutzungsrechte

Der Kunde verpflichtet sich, die Alpinify-Programme ausschliesslich für den eigenen Gebrauch zu verwenden und diese Programme, einschliesslich Dokumentation, weder ganz noch teilweise an Dritte zu übertragen, zu gewähren oder anderweitig zur Verfügung zu stellen. Mit Ausnahme der Nutzungsrechte des Kunden verbleiben alle Rechte an den Alpinify-Programmen bei Alpinify, auch wenn Änderungen oder Erweiterungen daran vorgenommen werden. Bis zur vollständigen Bezahlung der Lizenzgebühren kann Alpinify die Nutzungsrechte an den Alpinify-Programmen einschränken oder sperren. Ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Alpinify ist es dem Kunden oder Dritten nicht gestattet, zusätzliche Kopien der Alpinify-Programme und zugehörigen Dokumentation anzufertigen oder Änderungen oder Bearbeitungen vorzunehmen, ausgenommen Sicherungskopien. Bei einem Verstoss gegen die Nutzungsrechte ist Alpinify auch berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

2.3. Dateneigentum

Alle vom Kunden in die Alpinify-Programme eingegebenen oder durch deren Nutzung erzeugten Daten, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Patientenakten, Kundenakten, Termindaten, Buchungsdaten und Finanzdaten, bleiben ausschliessliches Eigentum des Kunden. Alpinify erwirbt keine Eigentumsrechte an Kundendaten. Alpinify darf aggregierte und anonymisierte Daten zum Zweck der Verbesserung der Dienste verwenden, sofern diese Daten nicht zur Identifizierung des Kunden oder einer Einzelperson verwendet werden können.

2.4. Gewährleistung

Der Kunde anerkennt, dass nach dem heutigen Stand der Technik eine vollständige Fehlerfreiheit von Software nicht garantiert werden kann. Mit dieser Einschränkung gewährt Alpinify die vertragliche Gewährleistung für ihre Programme für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Lieferdatum. Im Rahmen der Gewährleistung behebt Alpinify Programmfehler innerhalb einer angemessenen Frist kostenlos. Der Kunde muss die Fehler schriftlich und in nachvollziehbarer Form melden. Alpinify kann nicht garantieren, dass die Alpinify-Programme ununterbrochen und fehlerfrei, in allen möglichen Kombinationen, mit allen Hardwareprodukten und Daten funktionieren oder dass die Behebung möglicher Programmfehler das Auftreten weiterer Programmfehler verhindert. Ist ein Programmfehler auf Änderungen der Nutzungs- und Betriebsbedingungen, unsachgemässe oder unbefugte Eingriffe in die Programme, Bedienungsfehler usw. zurückzuführen, ist Alpinify von der Gewährleistungspflicht befreit. Für Drittanbietersoftware wird jede Gewährleistung durch Alpinify ausgeschlossen, auch wenn solche Software in die Programme von Alpinify integriert ist.

2.5. Vertragsdauer und Verlängerung

Die Softwarelizenzvereinbarung wird für eine Dauer von einem Jahr geschlossen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer der Parteien schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen vor Ablauf der laufenden Vertragsperiode gekündigt wird. Am Ende des Vertrags kann der Kunde den Export aller Kundendaten gemäss Abschnitt 1.5.8 verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, alle Alpinify-Programme und die zugehörige Dokumentation zu vernichten oder zu löschen oder an Alpinify zurückzugeben.

3. Cloud-Dienste und Service Level

3.1. Cloud-basierte Bereitstellung

Die Alpinify-Programme werden als cloudbasierte Softwareanwendungen (Software as a Service) bereitgestellt. Der Kunde greift über das Internet mittels eines Webbrowsers oder eines anderen unterstützten Clients auf die Programme zu. Eine Softwareinstallation beim Kunden ist nicht erforderlich, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist.

3.2. Dienstverfügbarkeit

Alpinify unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um sicherzustellen, dass die Dienste monatlich zu 99,5% verfügbar sind, ausgenommen geplante Wartungsfenster. Geplante Wartungsarbeiten werden sonntags zwischen 12:00 und 18:00 Uhr (MEZ/MESZ) durchgeführt. Alpinify bemüht sich, den Kunden mindestens 48 Stunden im Voraus über geplante Wartungsarbeiten zu informieren. Ungeplante Ausfallzeiten, die durch Umstände ausserhalb der angemessenen Kontrolle von Alpinify verursacht werden, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Internetausfälle und Störungen von Drittanbieterdiensten, werden nicht in die Verfügbarkeitsberechnung einbezogen.

3.3. Datensicherung

Alpinify führt regelmässige automatische Sicherungen aller Kundendaten durch. Sicherungen werden an geografisch getrennten Standorten in der Schweiz und/oder der Europäischen Union gespeichert. Im Falle eines Datenverlusts aufgrund eines Systemausfalls stellt Alpinify die Kundendaten aus der jüngsten verfügbaren Sicherung ohne zusätzliche Kosten wieder her.

3.4. Datenportabilität

Der Kunde kann jederzeit während der Vertragslaufzeit einen Export seiner Daten verlangen. Alpinify stellt die Daten innerhalb einer angemessenen Frist in einem gängigen, strukturierten und maschinenlesbaren Format zur Verfügung. Bei Beendigung des Vertrags gelten die Bestimmungen von Abschnitt 1.5.8.

4. Automatisierte Nachrichten und Kommunikation

4.1. Umfang der Nachrichtendienste

Bestimmte Alpinify-Programme bieten automatisierte Nachrichtenfunktionen, die das Versenden von Terminbestätigungen, Erinnerungen, Folgenachrichten und anderen Mitteilungen an Endnutzer (die Kunden oder Patienten des Kunden) per SMS, E-Mail, WhatsApp, Viber und andere unterstützte Kanäle ermöglichen.

4.2. Einwilligungspflichten des Kunden

Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, alle erforderlichen Einwilligungen von seinen Kunden, Patienten oder anderen Empfängern einzuholen, bevor automatisierte Nachrichten in seinem Namen versendet werden. Dies umfasst die Einhaltung der geltenden Anti-Spam-Gesetzgebung, der Telekommunikationsvorschriften und der Datenschutzgesetze. Alpinify haftet nicht für Nachrichten, die ohne ordnungsgemässe Einwilligung des Empfängers versendet werden.

4.3. Nachrichteninhalt

Der Kunde ist für den Inhalt aller über die Alpinify-Programme versendeten Nachrichten verantwortlich, einschliesslich aller angepassten Vorlagen. Nachrichten dürfen keine Inhalte enthalten, die rechtswidrig, irreführend, verleumderisch oder anderweitig gegen geltendes Recht verstossen. Alpinify behält sich das Recht vor, die Nachrichtenfunktion auszusetzen, wenn sie berechtigterweise annimmt, dass der Kunde den Dienst unter Verstoss gegen diese Bedingungen oder geltendes Recht nutzt.

4.4. Drittanbieter-Messaging-Plattformen

Automatisierte Nachrichten können über Drittanbieter-Plattformen und Dienstleister zugestellt werden, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf SMS-Gateway-Anbieter, WhatsApp Business API und Viber Business Messages. Die Verfügbarkeit und Funktionalität dieser Kanäle unterliegt den Geschäftsbedingungen der jeweiligen Drittanbieter. Alpinify ist nicht verantwortlich für Zustellungsfehler, Verzögerungen oder Dienstunterbrechungen, die durch Drittanbieter-Messaging-Plattformen verursacht werden.

4.5. Nachrichtenkosten

Sofern im Einzelvertrag nicht anders angegeben, können Nachrichtenkosten (wie SMS-Gebühren) zusätzlich zur Lizenzgebühr separat berechnet werden. Die geltenden Tarife werden dem Kunden vor Aktivierung der Nachrichtendienste mitgeteilt.

5. Wartung für Alpinify-Programme

Alpinify bietet dem Kunden verschiedene ergänzende Dienstleistungen wie Beratung, Projektmanagement, Softwareinstallation, Schulung, Softwareweiterentwicklung, Koordination mit Dritten, Datentransfer und ähnliche Dienstleistungen im Auftrag des Kunden an. Im Rahmen dieser Dienstleistungen wird die Verfügbarkeit, Funktionalität und Weiterentwicklung der dem Kunden gemäss dem Einzelvertrag gelieferten Alpinify-Programme sichergestellt. Ausgenommen davon sind Softwarekomponenten von Dritten, auch wenn sie in die Alpinify-Programme integriert sind oder eine Voraussetzung für das Funktionieren der Alpinify-Programme darstellen.

5.1. Kundendienst

Alpinify bietet Kundensupport für die Alpinify-Programme während der in diesem Dokument definierten Arbeitszeiten an. Die Kommunikation zwischen dem Kunden und dem Kundensupport erfolgt per Telefon oder E-Mail. Alpinify garantiert dem Lizenznehmer, Programmfehler innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Alpinify reagiert auf Fehler spätestens innerhalb von 2 Arbeitstagen, wobei nur die Zeit berücksichtigt wird, in der Alpinify Kundensupport anbietet. Alpinify informiert den Benutzer über mögliche Lösungen.

5.2. Software-Updates

Alpinify stellt den Kunden regelmässig fortlaufende Verbesserungen, neue Softwaremodule und Innovationen in Form von Updates für alle Alpinify-Programme zur Verfügung. Alpinify behält sich das Recht vor, die Software sonntags zwischen 12:00 und 18:00 Uhr zu aktualisieren. Während dieser Zeit garantiert Alpinify nicht den Betrieb aller Alpinify-Programme.

5.3. Sorgfaltspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Vorkehrungen zur Schadensvermeidung zu treffen. Dies umfasst unter anderem die regelmässige Datensicherung und die sorgfältige Überwachung der Funktionalität der Alpinify-Programme. Alpinify ist nicht verantwortlich für Schäden, die hätten vermieden werden können, wenn der Kunde seine Sorgfaltspflichten erfüllt hätte.

5.4. Arbeitsergebnis

Dienstleistungen gelten grundsätzlich als erbracht und abgenommen, sobald das Arbeitsergebnis dem Kunden übergeben wurde.

5.5. Gewährleistung

Für Dienstleistungen garantiert Alpinify, dass das dem Kunden übergebene Arbeitsergebnis den im Einzelvertrag festgehaltenen Spezifikationen zum Zeitpunkt der Übergabe entspricht. Den Erfolg ihrer Dienstleistungen kann sie jedoch nicht garantieren.

5.6. Rechte

Alpinify darf Ideen, Konzepte, Know-how und Techniken, die von Alpinify allein oder in Zusammenarbeit mit dem Kunden entwickelt wurden, frei verwenden.

6. Drittanbieterdienste

6.1. Integration mit Drittanbieterdiensten

Die Alpinify-Programme können mit Drittanbieterdiensten integriert sein oder von diesen abhängen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Cloud-Infrastrukturanbieter, Messaging-Plattformen (SMS-Gateways, WhatsApp, Viber), Zahlungsabwickler und E-Mail-Zustelldienste. Die Verfügbarkeit und Leistung solcher Drittanbieterdienste liegen ausserhalb der Kontrolle von Alpinify.

6.2. Bedingungen Dritter

Der Kunde anerkennt, dass die Nutzung bestimmter Funktionen innerhalb der Alpinify-Programme den Geschäftsbedingungen von Drittanbietern unterliegen kann. Alpinify haftet nicht für Änderungen, Einstellungen oder Einschränkungen durch Drittanbieter, die die Funktionalität der Alpinify-Programme beeinträchtigen.

6.3. Gewährleistungsausschluss für Drittanbieter

Jede Gewährleistung durch Alpinify ist für Drittanbietersoftware und -dienste ausgeschlossen, auch wenn solche Software oder Dienste in die Alpinify-Programme integriert sind oder in Verbindung mit diesen genutzt werden.